VG Düsseldorf zu IP-Adressen
9. Juni 2010 eingestellt von jens.ferner
In einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (27 L 990/09) finden sich zwei Aussagen zu IP-Adressen:
- Auch wenn das VG ausdrücklich die Frage, ob IP-Adressen personenbezogene Daten sind, offen lässt: Bei Rn. 121 liest man sehr deutlich heraus, dass man sich nur mit der Lehre vom relativen Personenbezug auseinandersetzt.
- Interessant ist die Feststellung, dass die Verarbeitung der IP-Adresse zur “GeoLokalisation” mitunter ohne Einwilligung möglich sein soll. Dies zumindest dann, wenn die GeoLokalisation der Nutzer zum rechtmäßigen Angebot der Webseite (hier ging es um Glücksspiel) nötig sein soll, dann greift §15 I TMG.
Die Überlegung mit der Geolokalisation ist durchaus überzeugend, doch auch hier bleibt die Frage, ob man das juristische Problem nicht durch einen technischen Kniff lösen kann: Wenn die IP-Adresse durch das Script (ohne dauerhafte Speicherung) erhoben wird und durch eine Zufallsfunktion die letzte Ziffer der IP um 1 erhöht oder vermindert wird, handelt es sich m.E. um kein personenbezogenes Datum mehr. Das Ergebnis kann aber immer noch zur eindeutigen Geolokalisation genutzt werden.
Hinweis: Wer es nicht kennt - es gibt z.B. für PHP sehr brauchbare kostenlose Klassen, mit denen man solche Zuordnungen vornehmen kann. Die sicherlich bekannteste ist die freie (und kostenlose) IP2Country-Klasse, die es auch in kostenpflichtigen Varianten gibt.