Praxisfern: IP Adressen und der Personenbezug?
8. Januar 2009 eingestellt von jens.ferner
Kurze Anmerkung, weil ich hier aktuell nochmal den Satz mit dem “Praxisbezug” lese:
Ob eine grundsätzliche Möglichkeit der Datenzusammenführung in Zusammenhang mit einer IP-Adresse zwingend bedeutet, dass es sich um personenbezogene Daten handelt, halten wir für wenig praxisgerecht und stimmen damit dem Kollegen Bahr zu [...]
Dazu von mir nochmals meine Standpunkte:
- Nach mehr als 5 Jahren Tätigkeit im Bereich IT-Security ziehe ich, wie viele meiner früheren Kollegen, weiterhin in Zweifel, dass grundsätzlich die mittelfristige Speicherung von IP-Adressen zur Absicherung von Webseiten sinnvoll ist.
- Wenn man darauf abstellt, dass nun mal die meisten Webserver IP-Adressen speichern und es insofern praxisfern wäre, die Speicherung zu verbieten, so darf es kein Argument sein, dass die breite Masse rechtsbrüchig handelt. Analog würde man sonst den Tatbestand der Hehlerei abschaffen, weil nur so Hehler ihrem Beruf nachgehen könnten.
- Wer meiner Rechtsauffassung folgt, kriminalisiert nicht einfache Webmaster, da ich das Merkmal “Dienstbetreiber” eng auslege und nur denjenigen erfassen möchte, der die wirkliche Gewalt über den Webserver-Dienst hat. Dies ist im Regelfall nicht der Webmaster der ein Paket gebucht hat, sondern der Server-Betreiber, also Provider. Webmaster sind also bei mir keinen Ansprüchen ausgesetzt und brauchen keine Angst zu haben, die anderswo suggeriert wird.
Eine IP ist ein personenbezogenes Datum - wer der Meinung ist, dass wir für Webseiten eine weitere Regelung brauchen, der sollte auf Gesetzesänderungen drängen. Im übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zum Thema.