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Der Vollständigkeit halber verweise ich hier auf ein Urteil des AG München vom Ende September 2008 (AZ: 133 C 5677/08), in dem der personenbezug einer IP verneint wird. Leider ist das Urteil inhaltsleer, es wird lediglich auf den Gola/Schomerus verwiesen, womit das Urteil die Entwicklung der letzten 2 Jahre vernachlässigt. Fazit: Eine Entscheidung contra personenbezug, aber leider ohne Relevanz für die aktuelle Diskussion.

Heise berichtet, dass demnächst bekannt werden soll, dass WPA (nicht WPA2) innerhalb kürzester Zeit knackbar sein soll, jedenfalls was das Mithören angeht (nicht das einloggen, so auch auf Golem). Damit eröffnen sich natürlich direkt einige (rechtliche) Probleme:

  1. Die Sicherung eigener Netze sollte umgehend auf WPA2 umgestellt werden,
  2. bei der Haftung als Störer (etwa wenn Dritte unerlaubt urheberrechtlich geschütztes Material über den eigenen Netzzugang anbieten/tauschen) ist man möglicherweise demnächst selbst mit WPA nicht mehr auf “sicherem Boden”

Problematisch ist vor allem der unscheinbare Hinweis im Heise-Artikel:

Teile des Codes sollen bereits heimlich in das Tool aircrack-ng eingeflossen sein.

Wenn dem so ist, wäre die Technik faktische Massenware, da “aircrack” das wohl meistverbreitete Tool zum Thema ist.

Heise berichtet von einer Entscheidung des OLG Köln, derzufolge bei einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung die Verbindungsdaten nicht herauszugeben sind. Vielmehr ist dem Provider aufzugeben, dass die Daten nicht zu löschen sind und das Hauptsacheverfahren ist abzuwarten. Infos dazu hier.

Erste Inhalte

Soeben sind die ersten Inhalte unter “Personenbezogen” und “Auskunftsanspruch” gelandet. Ist aber nur ein kleiner Anfang, insbesondere habe ich hier einige Kopien aus Zeitschriften die ich noch verarbeiten muss beim Auskunftsanspruch, was noch einige Wochen dauern wird.

Start im Dezember 2008

Offizieller Start ist im Dezember 2008 - bis dahin gibt es nur sehr sporadisch Artikel in diesem Bereich.

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