Französisches Gericht: IP-Adressen sind nicht personenbezogen
28. Februar 2010 von jens.ferner
Gulli weist auf ein französisches Urteil hin, demzufolge IP-Adressen dort nicht als personenbezogen eingestuft wurde.
28. Februar 2010 von jens.ferner
Gulli weist auf ein französisches Urteil hin, demzufolge IP-Adressen dort nicht als personenbezogen eingestuft wurde.
28. Januar 2010 von jens.ferner
Patrick Breyer macht darauf aufmerksam, dass der EuGH wahrscheinlich etwas dazu sagen wird, inwiefern es zulässig ist, das Surfverhalten von Besuchern (ohne Einwilligung) in Logfiles zu erfassen.
28. Januar 2010 von jens.ferner
Golem berichtet, dass sich u.a. Google dafür stark macht, mehr Daten über die Internetnutzer im Rahmen von DNS-Abfragen zu erhalten. Dabei sollte man nicht in reflexartige Kritik verfallen, sondern genau lesen:
Dabei soll nicht die komplette IP-Adresse des Nutzers weitergegeben werden, sondern nur die ersten 24 Bit, also die ersten drei von vier Tupeln einer IP-Adresse. Das genügt, um die Herkunft des Nutzers ausreichend genau zu bestimmen.
Eben das ist der springende Punkt: Man benötigt für mitunter wichtige Informationen (wie den ungefähren Standpunkt des Users) nicht die vollständige IP. Von Google wird es hier (endlich) offen vertreten, man sollte es sich einfach merken.
12. September 2009 von jens.ferner
Ein Urteil des LG Bamberg (2 Qs 104/2009) ist interessant: Die StA wollte - unter Berufung auf §100a StPO - die IP Adresse eines Users erhalten, der via Anon-Dienst eine Dienstleistung für ca. 20 Euro bestellte und nicht bezahlte. Der §100a StPO setzt aber bestimmte Taten voraus, damit ein Anspruch überhaupt besteht. Die StA hatte dann wohl die Idee, alleine aus der Verwendung eines Anonymisierungs-Dienstes schon ein gewerbsmäßiges Handeln herzuleiten. Das Landgericht hat dies zu Recht abgelehnt:
Während im vorliegenden Fall durchaus Anhaltspunkte für eine Betrugsstraftat vorliegen, teilt die Kammer im Übrigen die Auffassung der Beschwerdeführerin, dass Anhaltspunkte für ein bandenmäßiges bzw. gewerbsmäßiges Handeln nicht vorliegen. Diesbezüglich fehlen jegliche Anhaltspunkte. Auch die Tatsaehe, dass sich der unbekannte Tater eines Anonymisierungsdienstes bediente, spricht ohne weitere Anhaltspunkte nicht für ein gewerbsmäßiges bzw. bandenmaßiges Handeln.
Zu Beachten ist auch die Entscheidung 2 Qs 86/2008 des gleichen Landgerichts: Hier sah das Gericht zumindest die Voraussetzungen der §§113a,b TKG gegeben als es um eine serienhafte Beleidigungswelle ging. Während im vorliegenden Fall das LG klar stellt, dass der Schaden (20 Euro) außer Verhältnis zum Grundrechtseingriff stand, sei dies im Falle der serienhaften Beleidigung anders zu werten.
26. Juni 2009 von jens.ferner
Wie Daten-Speicherung.de meldet, hat das oberste schwedische Verwaltungsgericht festgestellt, dass eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum ist.
24. Januar 2009 von jens.ferner
Das OLG Düsseldorf (AZ: I-20 W 130/08) hat entschieden, dass ein Auskunftsbegehren nach §101 UrhG an das Landgericht zu richten ist, in dessen Bezirk der zur Auskunft Verpflichtete “seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder eine Niederlassung” hat, wobei das Gesetz zwischen Haupt- und Zweigniederlassung nicht unterscheidet. Ein Wahlrecht des Begehrenden gibt es hinsichtlich der Zuständigkeit nicht.
15. Januar 2009 von jens.ferner
In der MMR 1/2009 ist ein Aufsatz von Meyerdierks (ab Seite
zu finden, der die Meinung vertritt, dass eine (dynamische) IP-Adresse kein perosnenbezogenes Datum ist.
14. Januar 2009 von jens.ferner
RA Stadler berichtet, dass der §15 TMG um folgenden Absatz erweitert werden soll:
Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden. Absatz 8 Satz 2 und Satz 3 gilt entsprechend.
Damit würde in der Tat eine Erlaubnisnorm zur Speicherung von IPs geschaffen, was die bekannten Probleme lösen könnte. Aber nur könnte, denn zur Aufbewarungsdauer wird auf den Absatz 8 verwiesen, in dem zu lesen ist:
Der Diensteanbieter hat die Daten unverzüglich zu löschen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht mehr vorliegen oder die Daten für die Rechtsverfolgung nicht mehr benötigt werden.
Wer also IPs erfasst, um statistische Daten zu erheben, mag noch unter den Absatz 9 fallen (”Erkennen … von Störungen”), muss diese aber “unverzüglich” löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Man mag nun restriktiv sagen “nicht mehr benötigt” sind sie sofort nach der Auswertung, oder das Tatbestandsmerkmal weit auslegen und sagen, dass eine mittelfristige Auswertung möglich sein muss - als Auslegungsmerkmal mag dann das TKG herhalten, dass die Löschung jedenfalls nach 6 Monaten zwingend vorschreibt.
Letztlich aber wird das Problem der Ungewissheit nur verschoben. Der Gesetzgeber vertut erneut die Chance einer ausdrücklichen Lösung des Problems.
8. Januar 2009 von jens.ferner
Kurze Anmerkung, weil ich hier aktuell nochmal den Satz mit dem “Praxisbezug” lese:
Ob eine grundsätzliche Möglichkeit der Datenzusammenführung in Zusammenhang mit einer IP-Adresse zwingend bedeutet, dass es sich um personenbezogene Daten handelt, halten wir für wenig praxisgerecht und stimmen damit dem Kollegen Bahr zu [...]
Dazu von mir nochmals meine Standpunkte:
Eine IP ist ein personenbezogenes Datum - wer der Meinung ist, dass wir für Webseiten eine weitere Regelung brauchen, der sollte auf Gesetzesänderungen drängen. Im übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zum Thema.
18. Dezember 2008 von jens.ferner
Die Telekom bleibt verpflichtet, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden Auskünfte über Inhaber eines Internetanschlusses mit „dynamischen“ IP-Adressen zu erteilen. Einen im September 2008 beim Verwaltungsgericht Köln gestellten Eilantrag mit dem Ziel, diese Verpflichtung vorerst auszusetzen, lehnte das Gericht mit einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss ab.
Update: Das OVG NRW (13 B 33/09) hat den Beschluss bestätigt.
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