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Ich habe in der Vergangenheit hier auf der Seite über Möglichkeiten berichtet, dass und wie man IP-Adressen fälschen kann. Zuletzt war es ein Heise-Artikel, der für ein Aufwärmen des Themas sorgte, das gerade bei abgemahnten Filesharing-Usern immer wieder ein beliebtes Argument ist. Dabei sind gerade Probleme im Border Gateway Protocol zunehmend in den Fokus geraten (dazu Link unten), zumal diese Probleme in der Lage wären, IP-Adressen als Beweismittel vollkommen zu untergraben.

Nunmehr habe ich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angefragt, ob man eine Einschätzung geben kann, wie realistisch ein gezieltes Ausnutzen solcher Probleme wäre, sprich: Kann man das auch wirklich umsetzen, oder handelt es sich vielmehr um eine eher theoretische Möglichkeit? Es gibt zu dieser Frage noch keine “Hausmeinung” des BSI, allerdings wollte mein Ansprechpartner diese Möglichkeit als “eher praxisfern” einstufen und “sehr aufwändig”. Das deckt sich insoweit auch mit meiner bisherigen Einschätzung der Lage.

Aktuell sehe ich daher keine wirkliche Chance, mit Verweisen auf IP-Fälschungen vor Gericht zu argumentieren:

  1. Im Rahmen des IP-Spoofings wird man beim Filesharing das Problem haben, dass eine echte Kommunikation gar nicht möglich wäre
  2. Beim Berufen auf BGP-Probleme wird man sich der Aussage ausgesetzt sehen, dass es sich um ein nur theoretisches Problem handelt

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