AG München: Kein Personenbezug
18. November 2008 eingestellt von jens.ferner
Der Vollständigkeit halber verweise ich hier auf ein Urteil des AG München vom Ende September 2008 (AZ: 133 C 5677/08), in dem der personenbezug einer IP verneint wird. Leider ist das Urteil inhaltsleer, es wird lediglich auf den Gola/Schomerus verwiesen, womit das Urteil die Entwicklung der letzten 2 Jahre vernachlässigt. Fazit: Eine Entscheidung contra personenbezug, aber leider ohne Relevanz für die aktuelle Diskussion.