Auskunftsanspruch der Staatsanwaltschaft gegenüber Anonymisierungsdienst?
Geschrieben in Urteil am 12. September 2009 0 Kommentare »
Ein Urteil des LG Bamberg (2 Qs 104/2009) ist interessant: Die StA wollte - unter Berufung auf §100a StPO - die IP Adresse eines Users erhalten, der via Anon-Dienst eine Dienstleistung für ca. 20 Euro bestellte und nicht bezahlte. Der §100a StPO setzt aber bestimmte Taten voraus, damit ein Anspruch überhaupt besteht. Die StA hatte [...]