Telekom muss Sicherheitsbehörden Auskünfte zu IP-Adressen erteilen
Geschrieben in Allgemein am 18. Dezember 2008 0 Kommentare »
Die Telekom bleibt verpflichtet, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden Auskünfte über Inhaber eines Internetanschlusses mit „dynamischen“ IP-Adressen zu erteilen. Einen im September 2008 beim Verwaltungsgericht Köln gestellten Eilantrag mit dem Ziel, diese Verpflichtung vorerst auszusetzen, lehnte das Gericht mit einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss ab.
Update: Das OVG NRW (13 B 33/09) hat den Beschluss bestätigt.